Für die Abwehr von Strafrechtsverfahren
Als führender Mitarbeiter oder Manager arbeiten Sie so sorgfältig und gewissenhaft wie möglich und überlegen sorgfältig, welche Entscheidungen Sie für das Unternehmen treffen. Aber was ist, wenn dennoch Fehler unterlaufen oder unterstellt werden? Alleine aufgrund eines bloßen Verdachts kann ein Strafverfahren eröffnet werden und auch wenn sich dieser als unbegründet herausstellt, braucht es das richtige Vorgehen. Die Klärung der Angelegenheit vor Gericht zeit- und geldintensiv ist sowie eine emotionale Belastung darstellt. Für diesen Fall gibt es die Strafrechtsschutzversicherung, mit der ein Unternehmen seine Mitarbeitenden absichern kann.
Kommt im beruflichen oder privaten Bereich ein Strafrechtsverfahren auf Sie zu, da Ihnen zum Beispiel Fahrlässigkeit oder ein vorsätzliches Vergehen vorgeworfen wird, sind Sie mit einer Strafrechtsversicherung abbgesichert.
Diesen Rechtsschutz können Unternehmen zur Absicherung ihrer Mitarbeitenden abschließen, um zu verhindern, dass sich diese den Risiken und Kosten eines Strafverfahrens stellen müssen.