Sind Sie in beratender Funktion für Ihre Kunden und Kundinnen tätig, versuchen Sie, diese nach Möglichkeit immer mit den besten Ratschlägen zu unerstützen. Sollten Ihnen dabei aber trotz aller Sorgfalt ein Fehler unterlaufen, wie zum Beispiel, dass Sie eine Frist übersehen oder eine Situation falsch einschätzen und dadurch den falschen Rat geben, könnte das finanzielle Folgen für Sie haben. Für den entstandenen Vermögensschaden müssen Sie als Berater aufkommen. Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind Sie in diesem Fall abgesichert.